Wichtig: In Notfällen rufen Sie bitte immer die 112 an !

Kompetenz im Bevölkerungsschutz

Das THW mit seinen 668 Ortsverbänden ist neben Feuerwehren und Hilfsorganisationen ein wichtiger Bestandteil des Hilfeleistungssystems im Bevölkerungsschutz.

Als moderne Einsatzorganisation ist das THW in der Lage, bei unterschiedlichsten Schadenslagen flexibel und kompetent technische und logistische Hilfe zu leisten. Die Anfordererbroschüre gibt Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Feuerwehr, kommunalen Behörden und Hilfsorganisationen einen Überblick über das vielseitige Leistungsportfolio des THW.

Sie erfahren, bei welchen Schadens- und Gefährdungslagen das THW helfen und wie das THW angefordert werden kann.


Alamierung / Anforderung

Das THW verfügt über einen „technischen Baukasten“, der für eine Reihe von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit fachkundigen Einsatzkräften aus dem gesamten, bundesweiten Einsatzpotenzial bereithält. Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.

Ist es nicht ganz so eilig, können die Anforderer auch zunächst die einsatztaktischen Möglichkeiten mit den THW-Verantwortlichen besprechen. In beiden Fällen steht der nächstgelegene Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die örtlich zuständige Geschäftsstelle zur Verfügung. Der THW-Ortsbeauftragte ist der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen und Einsatzanforderungen an das THW werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überörtliche Hilfe beim Leiter der zuständigen THW-Regionalstelle an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen beziehungsweise Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle, als Ansprechpartner auf regionaler Ebene, anfordern.


Kosten / Abrechnung

Abrechnung von THW-Einsätzen

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung.
Die Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (nach THW-Gesetz) bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung.
Sie nennt aber breit gefasste Grundlagen, die im Rahmen des öffentlichen Interesse auf eine Abrechnung verzichten, oder einen Verursacher selbst belasten.
Das THW wird grundsätzlich immer auf Anforderung tätig. Dabei wird zwischen zwei Abrechnungsverfahren unterschieden:

  • Bei technischer Hilfe (Amtshilfe für Behörden) kommt der Auslagensatz zur Anwendung.
  • Bei sonstigen technischen Hilfeleistungen (für Dritte) kommt der Kostensatz zur Anwendung


Der Leiter der zuständigen THW-Regionalstelle oder Ortsbeauftragte nennt auf Anfrage auch gern die gültigen Auslagen- und Kostensätze und erstellt eine unverbindliche Kostenkalkulation. Sprechen Sie uns gerne an.